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Auch einen Monat nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat der Kreis Segeberg die rechtswidrige Hillwood-Baugenehmigung noch immer nicht zurückgezogen. Jetzt liegen der Stadt Quickborn zahlreiche Hinweise von besorgten Ellerauer und Quickborner Bürgerinnen und Bürgern vor, die nahelegen, dass auf dem gerichtlich stillgelegten Gelände in der Gemeinde Ellerau weiterhin Bautätigkeiten vorgenommen werden. Nachdem Bürgermeister Thomas Beckmann den Kreis Segeberg am 24. Juli 2024 aufgefordert hat, entsprechend einzuschreiten, hat die Stadt Quickborn beim Verwaltungsgericht Schleswig ergänzend beantragt, einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle zu treffen.
„In der letzten Woche mussten wir feststellen, dass auf der Hillwood-Baustelle plötzlich wieder richtig Verkehr ist“, erklärt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann den Antrag vor dem Verwaltungsgericht, mit dem die Durchsetzung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Stadt Quickborn erreicht werden soll. „Hinzu kommt, dass uns täglich eine Vielzahl an Meldungen verunsicherter Bürgerinnen und Bürgern über Aktivitäten auf der Baustelle zugeht. Wir haben uns an das Gericht gewendet, damit die Situation geprüft wird. Sollte es illegale Bautätigkeiten gegeben haben, erwarten wir die Sicherung der stillgelegten Baustelle. Schöner wäre es natürlich, wenn sich herausstellt, dass nicht gegen die Auflagen des Gerichts verstoßen worden ist und der Hillwood-Bau wie angeordnet still liegt.“
Festzuhalten bleibt, dass seit dem 22. Juli 2024 umfangreiche Vorbereitungen für einen Weiterbau auf dem Gelände in der Gemeinde Ellerau stattfinden. Die Baustelle wird intensiv von Schwerlasttransportern angefahren, die tonnenweise Baumaterial und Stahlbetonträger abladen. Das Material wird anschließend von mobilen Baukränen aufgereiht.
„Die Bürgerinnen und Bürger in der Umgebung warten seit über einem Monat darauf, dass der Kreis Segeberg um Landrat Jan Peter Schröder und Baudirektor Hendrik Schrenk der eindeutigen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts folgt und die rechtswidrig erteilte Hillwood-Baugenehmigung zurücknimmt“, ergänzt Bürgermeister Thomas Beckmann. „Die Verunsicherungen und Irritationen in der Bevölkerung nehmen mit jedem Tag zu, an dem der Kreis Segeberg untätig bleibt und schweigt. Wenn die stillgelegte Baustelle dann urplötzlich von mehreren Schwerlasttiefladern pro Stunde angefahren wird und das über Tage, kann ich die Sorgen und Ängste der Betroffenen durchaus nachvollziehen.“
Am 30. Juli 2024 hat die Stadt Quickborn den Kreis Segeberg erneut aufgefordert, die rechtswidrige Baugenehmigung zurücknehmen. Sollte Landrat Schröder dieser Aufforderung bis zum 12. August 2024 nicht nachkommen, wird die Stadt Quickborn zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in der Region eine Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg einreichen.
„Natürlich möchten wir auf weitere rechtliche Schritte verzichten und den Blick gemeinsam nach vorne richten“, erklärt Quickborns Pressesprecher Helge Tiemann, „doch das hat allein Landrat Schröder in der Hand. Solange der Kreis Segeberg trotz der übereinstimmenden Auffassungen des Oberverwaltungsgerichts, der vielen unabhängigen Gutachter, der betroffenen Städte und Gemeinden sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger untätig bleibt, werden wir auf keinen gemeinsamen Nenner kommen.“
Quickborn, 31.07.2024
Hintergrundinformationen zum Rechtsstreit um das Hillwood-Projekt:
Nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig im Streit um den Bau eines Massenlogistikzentrums in Ellerau noch zugunsten des milliardenschweren US-Unternehmens Hillwood entschieden hat, konnte die Stadt Quickborn mit ihrer Beschwerde gegen diesen Beschluss einen wichtigen Erfolg erringen. Am 27. Juni 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig beschlossen, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu kippen und die Baugenehmigung aufgrund zahlreicher Mängel für nicht vollziehbar zu erklären. Der Weiterbau des Vorhabens, dessen Inbetriebnahme unabhängigen Gutachten zufolge einen vollständigen Verkehrsinfarkt in der Region herbeiführen würde, ist durch das Gericht gestoppt und für illegal erklärt worden. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ellerau und der Stadt Quickborn haben daraufhin die zügige Rücknahme der rechtswidrigen und nicht vollziehbaren Baugenehmigung durch den Kreis Segeberg erwartet.
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