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Mit Erlass vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein wurde der Gemeinde Quickborn 1958 das Recht verliehen, ein eigenes Ortswappen zu führen. Bereits ein Jahr zuvor wurde der Heraldiker W. H. Lippert aus Brunsbüttelkoog für 400 DM mit dem Entwurf für ein Wappen beauftragt. Lippert erschuf das heute bekannte Stadtwappen.
Die Farben Silber und Rot bekunden die Zugehörigkeit zum alten Herzogtum Holstein.
Die Seerosenblätter auf beiden Seiten der Eule versinnbildlichen die beiden Seen im Ort: den "grooten" See, den Elsensee sowie den "lütten" See, den Prophetensee.
Der Name "Quickborn" hat keinen romantischen, sondern einen sehr wirklichkeitsnahen Ursprung. "Born" steht für Brunnen, "Quick" nannten die Bauern ihren lebenden/lebendigen Besitz, ihr Vieh. Dieses Vieh wurde an der/dem Börn getränkt, einem Teich an der heutigen Einmündung der Schulstraße in den Harksheider Weg. Auch Vieh, das von Bilsen nach Hamburg getrieben wurde, wurde an diesem Born getränkt, wohingegen der historische Ochsenpfad weiter westlich verläuft.
"Quick" in seiner Bedeutung "lebendig" hat sich im Englischen erhalten, aber auch in Wörtern wie "quicklebendig" und "Quecksilber".
Im Laufe der Jahre versandete der Teich, die Viehtränke, die Quickborn ihren Namen verlieh. Der Vorschlag von Amtsvorsteher Johann Nicolaus Donath (1875-1891), daraus einen Löschteich zu machen, konnte sich in der Gemeindevertretung nicht durchsetzen. 1911 wurde der/die Börn zugeschüttet und bildet seitdem das bis heute bekannte Dreieck an der Einmündung der Schulstraße in den Harksheider Weg.
Die überwiegend im Wappen verwendeten Farben sind Rot und Silber, um die Zugehörigkeit zu Holstein hervorzuheben.
Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf gem. § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Quickborn der Genehmigung des Bürgermeisters. Die Beantragung der Genehmigung kann formlos im Fachbereich Recht erfolgen.
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