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Am Mittwoch, den 31.08.2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit i. s. d. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 21, 2. Änderung „Städtebauliche Entwicklung Querstraße/Harksheider Weg“ in Form einer abendlichen Bürgerinformationsveranstaltung im Artur Grenz Saal durchgeführt. Ca. 20 interessierte Bürgerinnen und Bürger verfolgten den Sachvortrag der Stadtverwaltung. Im Anschluss wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der wesentliche inhaltliche Diskussionsverlauf der Informationsveranstaltung ist dem beigefügten Protokoll zu entnehmen.
Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gewonnenen Erkenntnisse werden Bestandteil des Verfahrens. Nächster Verfahrensschritt ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Ratsversammlung. Hierfür werden in den kommenden Wochen und Monaten der Rechtsplanentwurf samt Begründung ausgearbeitet.
Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 wurde von der Ratsversammlung der Stadt Quickborn am 03.05.2021 gefasst. Folgende wesentliche Planungsziele sind Bestandteil des Aufstellungsbeschluss:
Rückfragen und Anregungen zu den Planständen können unter Stadtplanung@quickborn.de gestellt und mitgeteilt werden.
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