Zu Beginn jeder Sitzung der Ratsversammlung oder eines Fachausschusses findet eine Einwohnerfragestunde statt. Sie dauert höchstens 30 Minuten. Die Ratsversammlung/der Fachausschuss kann eine Verlängerung beschließen. Daran teilnehmen können alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Im Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit und im Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales ist der Tagesordnungspunkt Kinder und Jugendliche melden sich zu Wort vorangestellt. Der oder die Ausschussvorsitzende fragt die Anwesenden, ob es Anliegen gibt, die sich nicht auf die zur Beratung anstehenden Punkte beziehen, aber Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen und (bei Fachausschüssen) in die Zuständigkeit des jeweiligen Gremiums gehören. Jede Einwohnerin/jeder Einwohner über 14 Jahre darf bis zu 3 Fragen, Vorschläge oder Anregungen vortragen. Der Vortrag einer Frage, eines Vorschlags oder einer Anregung darf die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten. Ist die Zeit der Einwohnerfragestunde nicht ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit, weitere Fragen zu stellen.
Im Anschluss daran erfolgt nach dem Aufruf jedes Tagesordnungspunktes und dem dazugehörigen Sachvortrag die Aufforderung, Fragen zum Tagesordnungspunkt zu stellen. In diesem Fall müssen sich die beabsichtigten Wortbeiträge auf den Beratungsgegenstand beziehen. Erst danach nimmt das Gremium die eigentliche Beratung auf.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Anhörung. Einwohnerinnen und Einwohner, die von Beratungsgegenständen betroffen sind, sowie Sachkundige können zu dem in Betracht kommenden Tagesordnungspunkt angehört werden. Die Ratsversammlung oder der Ausschuss beschließt hierüber vor Eintritt in die Tagesordnung. Die Anhörung erlaubt Betroffenen, sich auch mit mehreren Wortbeiträgen in die Beratung der Ausschussmitglieder einzubringen. Die Darlegung der eigenen Auffassung darf jedoch die Dauer von 5 Minuten nicht übersteigen. Antworten auf Fragen dürfen nicht mehr als 3 Minuten beanspruchen. Wer eine Anhörung wünscht, wendet sich bitte rechtzeitig vor einer Sitzung schriftlich oder mündlich unter Angabe des Tagesordnungspunktes, der Person, die die Frage stellen wird, und des Grundes der Betroffenheit an den Vorsitzenden der Ratsversammlung/des Fachausschusses.