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Am 09.06.2024 findet die Europawahl statt. Es werden die Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments gewählt.
Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.
Für die Europawahl 2024 hat der Bundeswahlausschuss 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zugelassen.
In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die
Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Sie können schnell und einfach online Briefwahl beantragen, wenn Sie auf folgenden Link klicken: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=1056041
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland leben, können Sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche ausfüllen um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte postalisch an die Stadtverwaltung Quickborn.
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