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Flächennutzungsplan


Der Flächennutzungsplan (FNP) in seiner Funktion als vorbereitender Bauleitplan ist ein Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 BauGB (Baugesetzbuch). Gemäß § 5 Abs. 1 BauGB stellt der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet, so auch für die Stadt Quickborn, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Er ist das Ergebnis eines politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde und wird durch die Ratsversammlung der Stadt Quickborn beschlossen.

Als vorbereitender Bauleitplan entfaltet der Flächennutzungsplan im Gegensatz zum Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) keine unmittelbare rechtliche Wirkung nach Aussen bzw. gegenüber dem Bürger. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind im Regelfall lediglich behördenverbindlich. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in Schleswig-Holstein das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration) genehmigt werden.



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