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Reicht das Einkommen Ihres privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und für selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt. In vielen Wohngeldbehörden in Schleswig-Holstein können Wohngeldanträge auch online gestellt werden. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Größe des Haushaltes, das Gesamteinkommen aller Mitglieder des Haushaltes und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Die wohngeldrelevante Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Betriebskosten für zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungseinrichtungen.

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, zum Beispiel bei Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld.

Steht Ihnen Wohngeld zu, wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, gezahlt.

Vor Antragstellung empfiehlt es sich, bei der Wohngeldstelle prüfen zu lassen, ob ein Wohngeldanspruch besteht.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular im Original
  • Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate (keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung) bzw. Arbeitsvertrag sowie Verdienstbescheinigungen ab Beschäftigungsbeginn, wenn dieser kürzer als 12 Monate
  • Kopie der Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate aller Konten (Girokonten, Spar- und Depotkonten, Pay-Pal und Jahreskontoauszüge von Bausparverträgen/ Kapitaldiensten)
  • Aktueller Rentenbescheid
  • Bescheid über Arbeitslosengeld I
  • Bescheid über Mutterschaftsgeld/Elterngeld
  • Ausbildungsvertrag
  • Pflegegeldbescheid und ggf. Nachweis über häusliche Pflegebedürftigkeit
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • Nachweis über erhaltenen und/oder zu zahlenden Unterhalt / Nachweis Unterhaltsvorschuss (Gerichtsbeschluss/Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
  • Mietvertrag und Vermieterbescheinigung, Untermietvertrag inkl. Hauptmietvertrag
  • Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid, Wohnflächenberechnung, Grundriss,  Darlehensverträge mit Zins- und Tilgungspläne, Bausparverträge
  • Studentenausweis/ Immatrikulationsbescheinigung
  • BaföG/BAB-Bescheid/e
  • Schulbescheinigungen bei Kindern ab 16 Jahre
  • Ausweisdokumente aller Haushaltsangehörigen ersatzweise Geburtsurkunde bei Kindern unter 16 Jahre
  • Nachweis über den Aufenthaltstitel/Visum wenn nicht EU-Bürger
  • Negativbescheinigung der vorherigen Wohngeldstelle, wenn Zuzug kürzer als 12 Monate (die Negativbescheinigung wird bei einem Umzug von der früher zuständigen Wohngeldbehörde ausgestellt.)

Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein. Sie haben auch die Möglichkeit, die Anlagen an die E-Mail-Adresse leistungsgewaehrung@quickborn.de zu senden.
Bitte achten Sie hier darauf, die Dateien in eine PDF-Datei umzuwandeln.



Nähere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie hier:

Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein


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