Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Brücke Ulzburger Landstraße


Brücke Ulzburger Landstraße: Neue Machtbarkeitsuntersuchung wurde am 20.02.2025 vorgestellt

Die Brücke über die A7 im Bereich der Ulzburger Landstraße war in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Gegenstand politischer Beratungen (Sitzungsvorlagen, auszugsweise: VO/2023/Q/465, VO/2024Q/617, VO/2024/Q/617-02). Das Bauwerk weist bekanntermaßen diverse Defizite, u. a. in der nutzbaren Breite auf, so dass nicht alle Belange aller Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt entsprochen werden kann. Die Brücke bildet aufgrund von verkehrsregelnden Maßnahmen wie der installierten Ampelschaltung und örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen einen Flaschenhals zwischen den Orten Quickborn-Stadt und der Anschlussstelle Richtung Hamburg in Quickborn-Heide. Der Verkehrsfluss zwischen den Ortsteilen wird hierdurch nachhaltig beeinträchtigt. Eine detaillierte Auflistung der festgestellte Defizite wird Bestandteil der Machbarkeitsuntersuchung.

Das Ziel der Machbarkeitsuntersuchung war es demnach, eine möglichst kostengünstige und tragfähige Trassenvariante zu ermitteln und dabei, ohne die Verbindungsfunktion der Straße oder die umliegenden, betroffenen Schutzgüter maßgeblich zu beeinträchtigen, die Restriktionen des Brückenbauwerks dauerhaft zu umgehen. Die überprüften Trassenvarianten mit ihren Verläufen sind dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Basierend auf den Erkenntnissen der Machbarkeitsuntersuchung „Ausbau der Ulzburger Landstraße zu einer regelgerechten Fahrbahn“, erstellt durch die Fachbüros Trebes und Plan N, empfiehlt die Verwaltung Variante „V9“ als Vorzugsvariante für eine zukünftige Trassenführung der Ulzburger Landstraße im Untersuchungsbereich weiter zu verfolgen und umzusetzen.

Zu den wichtigsten Vorteilen der Variante 9 zählen die Auflösung des Rückstaus am Knotenpunkt Friedrichsgaber Straße / Ulzburger Landstraße, der geringe Eingriff in Natur und Landschaft (insbesondere des Landschaftsschutzgebietes) durch eine Nutzung des bereits vorhandenen Straßenraums, die Erhöhung der Kundenfrequenz der im Gewerbegebiet anliegenden Unternehmen sowie die vergleichsweise geringen Kosten. Gemessen an den zu erwartenden Gesamtbaukosten ist die Variante 9 mit geschätzten 5-6 Millionen Euro eine der günstigeren Varianten. Die Kosten für die Herstellung der Vorzugsvariante können ggf. über Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene zumindest anteilig finanziert werden.

Zusätzlich wird bei der Vorzugsvariante vom kürzesten Realisierungshorizont ausgegangen, so dass zusammenfassend - Stand jetzt - unter Berücksichtigung aller abwägungsrelevanten Belange die Variante 9 als wirtschaftlichste der angebotenen Varianten anzunehmen ist. Als Herausforderung wird der nicht regelkonforme Trassenverlauf angeführt, wobei in diesem Zusammenhang nach Einschätzung des Gutachterbüros lediglich die geringen Kurvenradien verwaltungstechnische Eingriffe in die freigegebene Verkehrsgeschwindigkeit oder die Einbeziehung in die geschlossene Ortschaft Quickborn erfordern. Dies ist im weiteren Verfahren zu prüfen.

Die Ergebnisse der Untersuchung wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 20.02.2025 vorgestellt und können den nachfolgenden Dokumenten entnommen werden. Die Art der Umsetzung sowie die Umsetzungsleitung sollen im Weiteren zuständigkeitshalber an den Ausschuss für kommunale Dienstleistungen verwiesen werden.


Brücke Ulzburger Landstraße: Ampellösung

Die Brücke Ulzburger Landstraße stellt für die Verkehrsplanung Quickborns ein großes Problem dar. Sie ist aufgrund ihrer schmalen Fahrbahnbreite und des fehlenden Rad- und Fußgängerwegs ein Nadelöhr zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide.

Im Radverkehrskonzept ist diese Verbindung als eine Hauptroute ausgewiesen, sie bietet eine gute Verbindung von Quickborn-Heide nach Quickborn-Süd bzw. weiter Richtung Hasloh. Dafür ist es notwendig, den Fahrradverkehr sicher über die Brücke zu führen.

Ein zusätzliches Brückenbauwerk wäre sehr kostenintensiv und müsste vollständig von der Stadt finanziert werden. Da hierfür keine Mittel bereitstehen, hat die quickborner Politik (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 19.08.2021)  beschlossen, im Zuge eines Verkehrsversuchs einen pragmatischen Ansatz im Bestand zu testen: Der Pkw-Verkehr wird auf eine Spur reduziert und mit einer wechselseitigen Ampelschaltung mittels Baustellenampel reguliert. Der Fahrradverkehr kann auf der nördlichen Fahrspur in Zweirichtung über die Brücke geführt werden.

Der Test ist über zwei Jahre gelaufen, die verkehrlichen Auswirkungen wurden überprüft. Die Ergebnisse des Verkehrsversuches können Sie den nachfolgend bereitgestellten Dokumenten entnehmen.




Webseiten-ID: 14996