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Geplante Hillwood-Ansiedlung in Ellerau: Stadt Quickborn ersucht um einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Schleswig


Am 4. Dezember 2023 hat die Stadt Quickborn einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Schleswig erhoben.
Antragsgegner ist der Kreis Segeberg.

Die Stadt Quickborn will einen sofortigen Baustopp auf dem Industriegelände zwischen der Werner-von-Siemens-Straße und der Bahnstraße in Ellerau erreichen. Dazu soll die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Stadt Quickborn gegen die durch den Kreis Segeberg am 28. Februar 2023 erteilte Baugenehmigung samt dazugehöriger Befreiungen angeordnet werden. Hintergrund: Auf dem ehemaligen Devalit-Gelände in Ellerau finden trotz Widerspruchs durch die Stadt Quickborn derzeit Abrissarbeiten statt, da Widersprüche in Bauangelegenheiten keine aufschiebende Wirkung haben. Die einzige Möglichkeit, einen sofortigen Baustopp zu erreichen, besteht in der Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes bei Gericht.

Bürgermeister Thomas Beckmann: „Das Hillwood-Projekt mit seinen katastrophalen Auswirkungen auf den Verkehr und für die Anwohner muss schnellstmöglich gestoppt werden. Aus diesem Grund kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Aufhebung der objektiv rechtswidrigen Baugenehmigung. Die Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes zum Schutz der Quickborner Bürgerinnen und Bürger ist eines dieser Mittel. Dieses Mittel anzuwenden ist notwendig, weil davon auszugehen ist, dass schon in einigen Wochen mit der Errichtung der genehmigten Gebäude begonnen wird.“


Bürgerinfo 319 Geplante Hillwood-Ansiedlung

Der Antrag der Stadt Quickborn auf einstweiligen Rechtsschutz stützt sich auf zwei Punkte. Zum einen wird dargelegt, dass die der Firma Hillwood erteilte Baugenehmigung vom 28. Februar 2023 objektiv rechtswidrig ist. Das Bauvorhaben verstößt gegen die nach Vorgaben des Baugesetzbuchs erforderliche Sicherung der Erschließung. Ein geordneter Abfluss des durch das Vorhaben verursachten zusätzlichen Verkehrs Richtung Autobahn kann nicht sichergestellt werden. Dementsprechend ist auch die Erschließung nicht gesichert; insbesondere der Ausbauzustand der Bahnstraße ist deutlich unterdimensioniert.

Zum anderen führt die Stadt Quickborn aus, dass die Verstöße gegen die Baunutzungsverordnung und gegen das Baugesetzbuch auch subjektive Rechte der Stadt Quickborn verletzen. Im Baugesetzbuch ist der Rechtsgedanke der interkommunalen Rücksichtnahme verankert. Bei der Beplanung von Gebieten gilt ein Abstimmungsgebot, das eine Abstimmung mit betroffenen Nachbargemeinden vorsieht. Dieses Abstimmungsgebot darf nicht dadurch umgangen werden, dass eine förmliche Planung einfach unterbleibt. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn bestehende Bebauungspläne anzupassen sind.


Die dem Ellerauer Industriegebiet zugrundeliegenden Bebauungspläne aus den Jahren 1965 und 1983 entsprechen nicht mehr der aktuellen verkehrlichen Gesamtsituation. So wird beispielsweise ein damals für die Erschließung maßgeblicher Bahnanschluss nicht mehr genutzt. Trotz Wegfalls des Bahnanschlusses und der erheblichen Zunahme des allgemeinen Verkehrs wurde das Gebiet jedoch nicht entsprechend überplant. Das Abstimmungsgebot wurde durch eine unterbliebene Planung umgangen. Es liegt also ein Verstoß gegen den Rechtsgedanken des interkommunalen Abstimmungsgebots zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Quickborn vor.

„Ich werde täglich von Bürgerinnen und Bürgern aus Quickborn und der Region angesprochen“, erklärt Bürgermeister Thomas Beckmann. „Der durch die geplante Hillwood-Ansiedlung drohende Verkehrskollaps ist eine massive und reale Bedrohung. Bis zu 1.600 genehmigte LKW-Fahrten zusätzlich pro Tag bedeuten tagsüber im Schnitt mindestens zwei Schwerlasttransporte pro Minute – auf Schul- und Arbeitswegen und durch Wohngebiete über bereits heute komplett ausgelastete Straßen. Die Menschen fürchten um die Sicherheit ihrer Kinder und um ihre eigene Gesundheit. Wir verstehen Elleraus Interesse an einer Nutzung der seit Jahrzehnten brachliegenden Fläche, doch der Mantel muss immer auch auf den Körper passen. Dieser Körper ist jedoch deutlich zu groß geworden. Der Mantel passt vorne und hinten nicht. Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen, neben unserer Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde beim Innenministerium auch einen Baustopp zu forcieren.“

 
Pressemitteilung vom 05.12.2023


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