Am 24.04.2016 findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Gemeinde Quickborn statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellungdes Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter im Rathaus der Stadt Quickborn, Wahlbüro, Rathausplatz 1 in 25451 Quickborn einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin oder den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).
Quickborn, 07.04.2016 Der Gemeindewahlleiter gez. Volker Dentzin