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Bekanntmachung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl


Die Kommunalaufsicht hat mit Entscheidung vom 20. Juni 2016 die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Quickborn vom 24. April 2016 für gültig erklärt und das von mir am 28. April 2016 bekanntgegebene endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters damit gemäß § 83 Abs. 2 Satz 2 Gemeinde-Kreiswahlordnung (GKWO) bestätigt.

Diese Entscheidung der Kommunalaufsicht ist nunmehr rechtskräftig. Hiermit gebe ich entsprechend § 84 Abs. 2 GKWO die rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung bekannt.

 
Quickborn, den 19.07.2016

STADT QUICKBORN
Der Gemeindewahlleiter
gez. Volker Dentzin

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