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Satzung der Stadt Quickborn vom 22. Juni 2020 über die Veränderungssperre für das Gebiet Am Freibad und Bahnhofstraße (westlicher Teil) / Kieler Straße zwischen Bahnhofstraße und südlich Harksheider Weg / Schulstraße tlw. / Gerberstraße
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schi.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBI. S. 6) hat die Ratsversammlung am 22. Juni 2020 folgende Satzung über die Veränderungssperre für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 110 erlassen:
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