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Bekanntmachung der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung "Zauberbaum" der Stadt Quickborn


Bekanntmachung Nutzungs- und Gebührensatzung Zauberbaum

Aufgrund der §§ 4, 17 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBI. Schi.-H. S. 57), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBI. Schi.-H. S. 27), der §§ 25, 25 a bis c des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG vom 12.12.1991 GVOBI. Schi.-H. S. 651), der §§ 1, 19 bis 22 und § 31 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaGneu vom 12.12.2019 GVOBI. Schi.-H. S. 759), des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (Kita­ Reform-Gesetz vom 12.12.2019 GVOBI. Schi.-H. S. 759) in den jeweils geltenden Fassungen, insbesondere der durch das Gesetz zur Änderung des Kita-Reformgesetzes, des Kindertagesstättengesetzes, des Kindertagesförderungsgesetzes sowie des Finanzausgleichsgesetzes aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Artikelgesetz), werden nach Beschluss der Ratsversammlung am 22.06.2020 die Satzung der Stadt Quickborn über die Benutzung der Kindertagesstätte "Zauberbaum" der Stadt Quickborn (Benutzungsordnung) und die Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätte "Zauberbaum" der Stadt Quickborn (Gebührensatzung) zusammengefasst und in

Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung "Zauberbaum" der Stadt Quickborn
(Nutzungs- und Gebührensatzung Zauberbaum)

umbenannt und wie folgt beschlossen:



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