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Bekanntmachung der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung „Zauberbaum“ der Stadt Quickborn


Aufgrund der §§ 4, 17 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003, der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des
Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005, sowie der §§ 1,19 bis 22 und § 31 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in den jeweils geltenden Fassungen wurde die beigefügte Fassung der Nutzungs- und Gebührensatzung der Kindertagesstätte "Zauberbaum" beschlossen.

Quickborn, 28.11.2022



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