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Bekanntmachung der Entschädigungssatzung der Stadt Quickborn


In ihrer Sitzung am 18.11.2023 hat die Ratsversammlung Quickborn die Satzung der Stadt Quickborn über Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern beschlossen.

Ausgefertigt wurde die Satzung durch den Bürgermeister der Stadt Quickborn am 19.11.2023. Den Text der Satzung finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Eine Zusendung der Satzungen kann auch kostenpflichtig beantragt werden. Textfassungen der Satzungen werden im Rathaus, Rathausplatz 1, bereitgehalten.

Die Entschädigungssatzung der Stadt Quickborn wird hiermit bekanntgemacht.

Quickborn, 20.12.2023



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