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Beschluss des Bebauungsplans Nr. 110 „Vergnügungsstätten im zentralen Versorgungsbereich“ der Stadt Quickborn


Beschluss des Bebauungsplans Nr. 110 „Vergnügungsstätten im zentralen Versorgungsbereich“ der Stadt Quickborn für das Gebiet Am Freibad und Bahnhofstraße (westlicher Teil), Kieler Straße zwischen Bahnhofstraße und südlich Harksheider Weg, Gerberstraße und Schulstraße tlw.-Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in der Sitzung vom 20.12.2021 den Bebauungsplan Nummer 110 „Vergnügungsstätten im zentralen Versorgungsbereich“ der Stadt Quickborn für das Gebiet Am Freibad und Bahnhofstraße (westlicher Teil), Kieler Straße zwischen Bahnhofstraße und südlich Harksheider Weg, Gerberstraße und Schulstraße tlw., bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Diese Bekanntmachung wurde in der am 22.06.2022 erschienen Ausgabe des Quickborner Tageblatts veröffentlicht.



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