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Veröffentlichungen der Stadt Quickborn


Liste einschränken:

Bekanntmachung der Stadt Quickborn zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gesetzlich verboten. Im Vollzug des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 der 1. SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung...


Bekanntmachung der Stadt Quickborn

Die Stadt Quickborn macht die nachfolgende Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel, örtlich bekannt. Planfeststellung für den Ausbau der A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze SH/ HH, Abschnitt 6: AS Quickborn bis Landesgrenze SH/ HHhier: Planänderung vor Fertigstellung...


Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Quickborn für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 12. Oktober 2015 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Quickborn für das Haushaltsjahr 2015 Quickborn, 11.11.2015 zurück zur Übersicht  


Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Quickborn

Bekanntmachung gemäß § 73 Gemeinde- und Kreiswahlordnung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Quickborn  Als Tag für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters wurde Sonntag, der 24. April 2016 und für eine...


Bekanntmachung zur Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Aufgrund § 18 Abs. 7 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) in der zurzeit gültigen Fassung weist die Stadt Quickborn darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2016 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz (WPflG) in der zurzeit gültigen Fassung...




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