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Die Wahlzeit des Seniorenbeirates in Bönningstedt beläuft sich grundsätzlich auf 3 Jahre. Die Mitglieder werden gem. Satzung von der Gemeindevertretung gewählt.
Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 3 bis max. 7 Mitgliedern, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 3 Monate in der Gemeinde Bönningstedt mit Hauptwohnung wohnhaft sind. Der Seniorenbeirat ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind ehrenamtlich tätig.
Weitere Informationen über die Aufgaben und den Umfang für dieses Ehrenamt können aus der Satzung der Gemeinde Bönningstedt über die Bildung eines Seniorenbeirates entnommen werden.
Es wird um Vorschläge für die Mitarbeit im Seniorenbeirat der Gemeinde Bönningstedt gebeten. Wahlvorschläge können durch die in der Gemeinde Bönningstedt vertretenen Vereine und Verbände -sofern sie für die Vertretung von Belangen von Seniorinnen oder Senioren in Betracht kommen-, Fraktionen bzw. Mitglieder der Gemeindevertretung eingereicht werden.
Vorschläge reichen Sie bitte bei Herrn Bürgermeister Lammert über das Gemeindebüro Bönningstedt, Ellerbeker Str. 20, E-Mail ServiceBueroBoenningstedt@quickborn.de oder bei der Stadt Quickborn, Einwohnerservice, Rathausplatz 1 in 25474 Quickborn, E-Mail leitungbuergerdienste@quickborn.de möglichst bis zum 05.10.2023 ein.
Bönningstedt, 12.09.2023
Gemeinde Bönningstedt
gez. Rolf Lammert
(Bürgermeister)
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