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Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. In Quickborn werden nach aktuellem Stand 17.096 Einwohnerinnen und Einwohner gebeten, an der Wahl teilzunehmen.
Die Wahllokale sind am 9. Juni 2024 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Wer am Wahltag nicht direkt seine Stimme im Wahllokal abgeben kann, hat die Möglichkeit, rechtzeitig Briefwahlunterlagen zu beantragen. Briefwahlunterlagen können ganz einfach per E-Mail oder durch das Scannen des QR-Codes auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief beantragt werden. Außerdem ist die Antragsstellung auch formlos, schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift, möglich.
Die Stadt Quickborn bietet zusätzlich die Möglichkeit, dass Briefwählerinnen und Briefwähler ab dem 21. Mai 2024 im Wahlbüro im Rathaus ihre Stimme abgeben.
Die Stadt hofft auf eine rege Wahlbeteiligung.
Die Stadt Quickborn sowie die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft suchen weiterhin Wahlberechtigte, die sich am Wahltag ehrenamtlich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren möchten. Der Einsatz erfolgt in zwei „Schichten“ mit anschließenden, gemeinsamen Auszählen. Je nach Funktion wird eine Aufwandsentschädigung zwischen 40 und 60 Euro gezahlt.
Interessierte werden gebeten, sich per E-Mail an wahlen@quickborn.de zu wenden.
Quickborn, 13.05.2024
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