Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Anfang Februar hat die Ratsversammlung der Stadt Quickborn den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 114 „Goetheschule“ beschlossen. Damit wird der planungsrechtliche Rahmen für einen zeitgemäßen Grundschulbau auf dem heutigen Schulgelände Goethestraße 50 – 52 geschaffen. Der Geltungsbereich umfasst das Schulgelände mit seinen zwei Zufahrten von der Goethestraße und der Kleiststraße. Die Sicherung der Erschließung der anliegenden Wohngrundstücke wird garantiert.
Die alte Goetheschule ist in schlechtem Bauzustand. Eine Sanierung kommt nicht in Frage, da die Raum- und Ausstattungsanforderungen an den Schulbau aufgrund der Aufgaben einer Ganztagsschule deutlich gestiegen sind. Eine Sanierung des Altbaus wäre zu kostspielig. Sie müsste mit einer Erweiterung verbunden werden und würde einer Übergangslösung im Wege stehen, da der Schulbetrieb während der Bauphase aufrechterhalten werden muss.
Ziel ist daher die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für einen zeitgemäßen Schulneubau, der neben Klassenräumen für eine dreizügige Grundschule auch Fach- und Gruppenräume, Räume für die Betreuung und eine Mensa beinhalten muss. Zudem sollen vier Räume für eine Drittnutzung durch die Musikschule Berücksichtigung finden. Zeitgemäße Sportflächen und eine Zweifelder-Sporthalle sind ebenfalls geplant. Geplant ist außerdem, den Schulneubau auf die heutige Sportfläche zu verlagern, um den laufenden Schulbetrieb zu gewährleisten. Damit wird die Verteilung unterschiedlicher Nutzungen auf dem Schulgelände neu entwickelt.
Im Rahmen des B-Planverfahrens werden notwendige Gutachten eingeholt, beispielsweise zum Schutz der vorhandenen Bäume, zum Lärmschutz oder einer Verkehrsstudie. Aber auch verschiedenen Fragestellungen wie der nach einer öffentlichen Wegebeziehung durch das Schulgelände, Flächen für die Aufnahme von Großregenereignissen (Stichwort Schwammstadt) und die außerschulische Nutzung von Freiflächen außerhalb des Schulbetriebes wird nachgegangen.
Bürger und Bürgerinnen können sich im Rahmen des Bauleitplanverfahrens beteiligen: zunächst in einer frühzeitigen öffentlichen Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung, zu der vor Ort plakatiert werden wird, sowie im Laufe der öffentlichen Auslegung (in der Regel ein Zeitraum von 4 Wochen).
Beide Beteiligungsschritte werden auf der Homepage der Stadt Quickborn angekündigt. Durch Abonnieren des Newsletters der Stadt Quickborn unter https://www.quickborn.de/Newsletter.html können Sie stets alle aktuellen Informationen erhalten.
Pressemitteilung vom 20.02.2025
Webseiten-ID: 27518