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Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Schuljahr 2025/2026 die Schulpflicht.
Es finden Informations-Elternabende wie folgt statt:
Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes beabsichtigen, sind ebenfalls zu den Informationsabenden herzlich eingeladen. Die Anmeldung für die vorzeitige Einschulung erfolgt nach vorheriger Terminabstimmung in den genannten Zeiträumen:
Die Erziehungsberechtigen der schulpflichtigen Kinder werden von den Grundschulen schriftlich informiert, wann die Einschulungsgespräche stattfinden.
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde und ein Foto (Passbildgröße) des Kindes mitzubringen.
Pressemitteilung vom 02.10.2024
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