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Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in ihrer Sitzung am 25.10.2021 den Entwurf des B-Planes Nr. 39, 4. Änderung „Städtebauliche Entwicklung Marktstraße“ der Stadt Quickborn für das Gebiet südlich der Marktstraße, westlich der Bebauung an der Kieler Straße, nördlich des Geländes der Stadtwerke Quickborn, östlich des Parkplatzes der Freiwilligen Feuerwehr Quickborn und der Bebauung Marktstraße 5 und die Begründung gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt.
Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes zum o.g. Bauleitplanverfahren einschl. der Begründung, der textlichen Festsetzungen sowie der wesentlichen vorliegenden Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom 04.11.2021 bis 17.11.2021 durch eine Veröffentlichung im Internet unter www.quickborn.de (Navigation: Stadtentwicklung → Öffentlichkeitsbeteiligung).
Quickborn, 26.10.2021
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