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Bekanntmachung des MWVATT - Amt für Planfeststellung Verkehr - Schleswig-Holstein über die Auslegung einer Planänderung im Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben der AKN Eisenbahn AG "Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen" inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung - Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) -
auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Kölln-Reisiek und Quickborn (Kreis Pinneberg), Ellerau, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Kisdorf, Neversdorf und Todesfelde (Kreis Segeberg) sowie über die zusätzliche Planauslegung der Ursprungsunterlagen in den Gemeinden Neversdorf und Todesfelde (Kreis Segeberg).
Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.
Quickborn, 02.01.2020
Webseiten-ID: 11656