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Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Die Stadt Quickborn macht die nachfolgende Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein -Amt für Planfeststellung Energie- örtlich bekannt.
Bekanntmachung
Planfeststellung nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i.V.m. § 143 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) für den Neubau der 380-kV-Freileitung Hamburg/Nord – Dollern Nr. 316
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
- Verschiebung im Bereich zwischen den Masten Nr. 17 und 21 -
Gemarkung Quickborn
Über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Energie-,- den Planfeststellungsbeschluss vom 29.08.2014, Az.: AfPE L-663.42-2-4 erlassen.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Pläne liegen in der Zeit vom
16.09.2014 bis einschließlich 30.09.2014
während der regulären Öffnungszeiten in folgender Auslegungsstelle zur Einsichtnahme aus:
Stadt Quickborn, Sitzungsraum 3, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn
Gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Planfeststellungsbeschluss dem Träger des Vorhabens und den am Verfahren Beteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt worden.
Gegenüber den übrigen Betroffenen, denen ein Planfeststellungsbeschluss nicht gesondert zugestellt wurde, gilt dieser mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 141 Abs. 4 LVwG). Diese können innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist Klage erheben.
Im Übrigen wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Beschlusses hingewiesen.
Kiel, den 03.09.2014
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
– Amt für Planfeststellung Energie --
gez. Kähler
Quickborn, den 04.09.2014
Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung
Im Auftrag
gez.
(Voß)
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