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Der Einwohnerservice Quickborn weist alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Quickborn darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen bestimmte Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden kann (Eintragung einer Übermittlungssperre):
Nähere Erläuterungen zu den Widerspruchsrechten stehen auf der Homepage der Stadt Quickborn unterhalb dieser veröffentlichten Bekanntmachung. Ebenfalls ist ein Antragsformular zur Einrichtung einer Übermittlungssperre hinterlegt.
Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Anschrift, Datum und Unterschrift gegenüber der Stadt Quickborn zu erklären.
Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, - Einwohnerservice -, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00-18.00 Uhr; Samstag 10.00-12.00 Uhr
E-Mail: einwohnerservice@quickborn.de
Bei einem Widerspruch werden Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Quickborn, 09. Dezember 2019
Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Thomas Glindemann
Webseiten-ID: 11542