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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Quickborn vom 25.02.2019 folgende Satzung erlassen:
Quickborn, 14.03.2019
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