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Satzung der Stadt Quickborn über die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung)


Auf Grundlage des § 86 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422) hat die Ratsversammlung der Stadt Quickborn am 07.11.2022 die folgende Satzung zum 14.11.2022 beschlossen:

Quickborn, den 16.11.2022



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