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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBI. S.-H. S. 57), der §§ 3 Abs. 3, 41 Abs. 3 und 47 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes vom 24.01.2007 (GVOBI. S.-H. S. 39) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBI. S.-H. S. 27) in den geltenden Fassungen hat die Ratsversammlung der Stadt Quickborn am 22.06.2020 folgende Satzung beschlossen:
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