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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 25.06.2018 folgende Satzung erlassen:
Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätte „Zauberbaum“ der Stadt Quickborn (Gebührensatzung)
Quickborn, 27.06.2018
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