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Aufgrund der §§4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in den zurzeit jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 25.02.2019 folgende Satzung über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Freibades der Stadt Quickborn erlassen:
Quickborn, 29.03.2019
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