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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) sowie der §§ 11 ff des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG - ) in den zur Zeit jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 27.05.2019 folgende Satzung erlassen:
Quickborn, 13.06.2019
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