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Bekanntmachung der Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr


Bekanntmachung Feuerwehr-Gebührensatzung

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in ihrer Sitzung vom 24.06.2019 die nachstehende Neufassung der Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr-Gebührensatzung) beschlossen. Die Satzung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrgebührensatzung vom 08.05.2001 außer Kraft.

Quickborn, 03.07.2019



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