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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Wohngebiet nordöstlich der Theodor-Storm-Straße“ der Stadt Quickborn


Bekanntmachung der Stadt Quickborn

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Wohngebiet nordöstlich der Theodor-Storm-Straße“ der Stadt Quickborn für das Gebiet nordöstlich und östlich der Theodor-Storm-Straße, südlich der Wohnbebauung an der Hermann-Löns-Straße und westlich der über die Theodor-Storm-Straße erschlossenen landwirtschaftlich genutzten Flächen, siehe Darstellung des Geltungsbereiches in der nachstehenden Grafik:


B-Plan 56

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in ihrer Sitzung am 29.03.2021 beschlossen, für das Gebiet nordöstlich und östlich der Theodor-Storm-Straße südlich der Wohnbebauung an der Hermann-Löns-Straße und westlich der über die Theodor-Storm-Straße erschlossenen landwirtschaftlich genutzten Flächen den Bebauungsplan Nr. 56 „Wohngebiet nordöstlich der Theodor-Storm-Straße“ der Stadt Quickborn aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a des BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Stadt Quickborn führt im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des B-Planes Nr. 56 „Wohngebiet nordöstlich der Theodor-Storm-Straße“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Erörterung durch am Mittwoch den 01.09.2021 um 19.00 Uhr (Auslage der Planunterlagen ab 18.30 Uhr) im Artur-Grenz-Saal der Comenius-Schule Quickborn, Am Freibad 7, 25451 Quickborn.


Es wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichtet. Alle Interessierten können sich während der Veranstaltung zu der Planung äußern. Die Stadt Quickborn hofft auf eine rege Beteiligung.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Teilnahme im Sitzungsraum:

Besucherinnen und Besucher der Sitzung vor Ort im Artur-Grenz-Saal sind verpflichtet, zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Sollte das Besucheraufkommen die Anzahl der auf Mindestabstand gesetzten Sitzplätze übersteigen, sind wir berechtigt, weiteren Besucherinnen und Besuchern den Zutritt zum Sitzungsgebäude bzw. zum Sitzungsraum zu verweigern. Außerdem gilt:

  • Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes
  • Kein Händeschütteln
  • Benutzung von bereitgestelltem Hand-Desinfektionsmittel vor Einlass
  • Angabe persönlicher Daten zwecks Rückverfolgung im Falle einer Infektion

Bei einer Nichteinhaltung der Maßgaben dürfen Besucherinnen oder Besucher an der Sitzung nicht teilnehmen.

Aus Gründen des Infektionsschutzes stehen nur eine begrenzte Anzahl an Besucherplätze zur Verfügung.

Weil die Sitzung ins Internet übertragen wird, ist es möglich, dass jede und jeder Beteilige im Sitzungsraum optisch und/oder akustisch erfasst und übertragen wird. Daher akzeptiert man mit Betreten des Sitzungsraumes die Datenschutzerklärung der Stadt Quickborn, die Sie auf www.quickborn.de/Hybridsitzung einsehen können und die vor Ort bereitgehalten wird.

Verfolgen des Livestream:

Wenn Sie keine eigenen Wortbeiträge in der Sitzung vortragen möchten, können Sie auch nur den Livestream verfolgen, der unter www.quickborn.de/Livestream bereitgestellt und während der Sitzung zusätzlich über die Startseite der Stadt-Homepage abrufbar sein wird. Eine Aufzeichnung oder Speicherung des Livestream ist nicht gestattet.

Teilnahme online:

Wenn Sie sich in der Einwohnerfragestunde oder einer Anhörung zu Wort melden aber nicht im Sitzungsraum teilnehmen möchten, müssen Sie über das Programm „Lifesize“ an der Sitzung teilnehmen.

Was Sie hierfür tun müssen, erfahren Sie über www.quickborn.de/Hybridsitzung oder während der Sitzung zusätzlich über die Startseite der Stadt-Homepage.

Aufzeichnung und Speicherung des Beratungsverlaufes sind nicht gestattet. Mit der Teilnahme über Lifesize akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung der Stadt Quickborn. Sie können die Datenschutzerklärung jederzeit unter www.quickborn.de/Hybridsitzung einsehen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DGSVO), das ebenfalls ins Internet eingestellt wird.



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