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Veröffentlichungen Bönningstedt Bekanntmachungen Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Bekanntmachung der Gemeinde Bönningstedt
Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Gemäß § 18 Absatz 3 des Gesetzes über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 108), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 362), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 18 der Landesverordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), wird die Feststellung der Anzahl der gültigen und ungültigen Eintragungen in Bönningstedt zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekannt gemacht:
Anzahl der gültigen Eintragungen : 13
Anzahl der ungültigen Eintragungen : 0
Quickborn, 20.04.2020
Gemeinde Bönningstedt
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Volker Dentzin
Webseiten-ID: 14515
Rathausplatz 1
25451 Quickborn
+49 (0)4106 - 611-0
info@quickborn.de
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