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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 38 A der Gemeinde Bönningstedt


 

Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 38 A der Gemeinde Bönningstedt für das Gebiet östlich der AKN, südlich der Norderstedter Straße, nördlich des Bebauungsplanes Eisteich und westlich des LSG-Gebietes, aber ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (In de Musen)

 

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt hat in ihrer Sitzung am 22.11.2022 beschlossen, für das Gebiet östlich der AKN, südlich der Norderstedter Straße, nördlich des Bebauungsplanes Eisteich und westlich des LSG-Gebietes, aber ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (In de Musen) einen Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 38 A) aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Übersichtsplan:

der AKN, südlich der Norderstedter Straße, nördlich des Bebauungsplanes Eisteich und westlich des LSG-Gebietes, aber ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (In de Musen) einen Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 38 A) aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Übersichtsplan (siehe Dateianhang)

 

Die angestrebten Planungsziele werden für den Planbereich wie folgt umschrieben:

  1. Die bebaubaren Flächen entlang der Dorfstraße sollen zum Erhalt dieser Straße als allgemeines Wohngebiet nur mit Einzel- und Doppelhäusern sowie als Fläche für altengerechtes Wohnen und/oder Mehrgenerationenwohnen durch Beibehaltung der vorhandenen Formen der Bebauung mit ausreichenden Parkplätzen auf den Grundstücken beplant werden.
  2. Die Überplanung des nördlichen Teils der Dorfstraße, da keine Niederschlagswasserkanalisation vorhanden ist, macht bei einer weiteren Flächenversiegelung eventuell eine Kanalisation und ein Regenrückhaltebecken erforderlich.
  3. Der vorhandene alte Baumbestand (überwiegend Eichen) soll erhalten bleiben. Bei Abgängigkeit sind Ersatzpflanzungen zu leisten. Neupflanzungen von Eichen sollen als Begleitgrün der Dorfstraße (wo immer möglich) erfolgen. Die Dorfstraße soll einen Rad-/Gehweg mindestens einseitig erhalten mit der Option, diese Maßnahme nach Überarbeitung der Straßenausbaubeitragssatzung auch während der Veränderungssperre zu realisieren, da die Dorfstraße auch viel benutzter Schulweg ist.
  4. Die Dreiecksfläche östlich des Bahnhofsgeländes, südlich der Bebauung der Norderstedter Straße und westlich der Dorfstraßenbebauung soll als Mischgebiet ausgewiesen werden, um neben Wohnbebauung auch Gewerbe und Dienstleister zu ermöglichen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter www.bönningstedt.de unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ bereitgestellt.

 

Bönningstedt, den 16.12.2022

Gemeinde Bönningstedt

Der Bürgermeister

Im Auftrage

gez. Risch

 

 

 


Übersichtsplan B 38 A

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