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Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 38 A der Gemeinde Bönningstedt für das Gebiet östlich der AKN, südlich der Norderstedter Straße, nördlich des Bebauungsplanes Eisteich und westlich des LSG-Gebietes, aber ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (In de Musen)
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt hat in ihrer Sitzung am 22.11.2022 beschlossen, für das Gebiet östlich der AKN, südlich der Norderstedter Straße, nördlich des Bebauungsplanes Eisteich und westlich des LSG-Gebietes, aber ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (In de Musen) einen Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 38 A) aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Übersichtsplan:
der AKN, südlich der Norderstedter Straße, nördlich des Bebauungsplanes Eisteich und westlich des LSG-Gebietes, aber ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (In de Musen) einen Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 38 A) aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Übersichtsplan (siehe Dateianhang)
Die angestrebten Planungsziele werden für den Planbereich wie folgt umschrieben:
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter www.bönningstedt.de unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ bereitgestellt.
Bönningstedt, den 16.12.2022
Gemeinde Bönningstedt
Der Bürgermeister
Im Auftrage
gez. Risch
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