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Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes Nr. 105 „Drosselweg Süd“ der Stadt Quickborn


Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 105 „Drosselweg Süd“ der Stadt Quickborn für das Gebiet der an den Drosselweg angrenzenden Wohnbebauung südlich der Kampstraße (siehe Darstellung des Geltungsbereiches in der beigefügten Grafik).

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in der Sitzung am 19.12.2022 den Bebauungsplan Nummer 105 „Drosselweg Süd“ der Stadt Quickborn für das Gebiet der an den Drosselweg angrenzenden Wohnbebauung südlich der Kampstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan (B-Plan) tritt mit Beginn des 14.07.2023 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan und die Begründung von diesem Tage an in der Stadtverwaltung Quickborn -Rathaus-, , Rathausplatz 1, 25451 Quickborn während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten:

montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr.

Zusätzlich wurde der B-Plan und die Begründung ins Internet unter der Adresse www.quickborn.de eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs.2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Quickborn geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs.1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Quickborn, 13.07.2023



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