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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 56 „Wohngebiet nordöstlich der Theodor-Storm-Straße“ der Stadt Quickborn für das Gebiet nordöstlich und östlich der Theodor-Storm-Straße südlich der Wohnbebauung an der Hermann-Löns-Straße und westlich der über die Theodor-Storm-Straße erschlossenen landwirtschaftlich genutzten Flächen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in Ihrer Sitzung am 28.03.2022 den Entwurf des B-Planes Nr. 56. „Wohngebiet nordöstlich der Theodor-Storm-Straße“ der Stadt Quickborn für das Gebiet nordöstlich und östlich der Theodor-Storm-Straße südlich der Wohnbebauung an der Hermann-Löns-Straße und westlich der über die Theodor-Storm-Straße erschlossenen landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.
Für weitere Informationen zur Auslegung siehe Öffentlichkeitsbeteiligung - Auslegung des Entwurfs des B-Plans Nr. 56.
Quickborn, 30.03.2022
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