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Mögliche Aufhebung der Hillwood-Veränderungssperre in Ellerau


Am 27. März entscheidet die Gemeinde Ellerau über die Aufhebung der Veränderungssperre für ihr Gewerbegebiet Buchenweg/Bahnstraße. Diese Maßnahme würde eine Hürde für den Weiterbau des umstrittenen Logistikzentrums des US-Investors Hillwood beseitigen, dessen Bau aufgrund erheblicher verkehrlicher Bedenken gerichtlich gestoppt wurde. Die Stadt Quickborn spricht sich entschieden gegen die Aufhebung der Sperre aus und zeigt Alternativen auf.

Chronologie:

  • Mehrere unabhängige Gutachten stellen fest, dass eine Hillwood-Ansiedlung in Ellerau unweigerlich zu einem Verkehrskollaps und erheblichen Sicherheitsrisiken führen würde.
  • Den Gutachten zufolge ist die Quickborner Autobahnzufahrt maximal überbelastet und kann keine weiteren Verkehre aufnehmen. Die Bahnstraße und die Friedrichsgaber Straße stehen kurz vor ihrer Belastungsgrenze.
  • Quickborn und Ellerau legen Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das Massenlogistikzentrum in Ellerau ein.
  • Ellerau beschließt die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für das Gebiet.
  • Der neue B-Plan soll das Gebiet inmitten von Wohngebieten und Schulwegen von einem Industrie- zu einem Gewerbegebiet herunterstufen und ausschließlich die Ansiedlung von verträglichem und gemeindetypischem Gewerbe ermöglichen, beispielsweise Handwerksbetrieben und mittelständischer Produktion.
  • Um die Einhaltung der neuen Auflagen sicherzustellen, erlässt die Gemeinde Ellerau eine Veränderungssperre für das Gebiet.
  • Im Sommer 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig festgestellt, dass eine gesicherte Verkehrsanbindung für das Logistikzentrum nicht gegeben ist.
  • Der Bau der fünf großen Lagerhallen und das damit drohende Verkehrschaos werden gerichtlich gestoppt.
  • Die Firma Hillwood reicht einen als „Nachtrag“ bezeichneten neuen Bauantrag für ihr Bauprojekt ein, der nach Auffassung der Stadt Quickborn durch die Veränderungssperre blockiert wird.
  • Bürgermeister Ralf Martens stellt einen Antrag auf Aufhebung der durch die Gemeindevertretung Ellerau erlassenen Veränderungssperre.

Auf Initiative von Bürgermeister Ralf Martens entscheidet die Ellerauer Gemeindevertretung am 27. März 2025 über eine Aufhebung der Veränderungssperre. Durch eine Aufhebung der Veränderungssperre wird eine Hürde für den Weiterbau des Logistikzentrums beseitigt.

Hintergrund:

Nach dem Baustopp durch das OVG hat die Firma Hillwood einen als Nachtrag bezeichneten überarbeiteten Bauantrag für ihr Massenlogistikzentrum eingereicht.

  • Nachträge bauen auf der ursprünglichen Baugenehmigung auf und beinhalten in der Regel nur geringfügige Veränderungen der ursprünglichen Baugenehmigung.
  • Die ursprüngliche Baugenehmigung wurde durch das Gericht gestoppt – nur das Gericht könnte sie wieder aufheben.
  • Aus Sicht der Stadt Quickborn ist der als Nachtrag bezeichnete Bauantrag Hillwoods tatsächlich aber ein Änderungsantrag.
  • Änderungsanträge sind wie ein neuer Antrag auf Baugenehmigung, weil die Änderungen so gravierend sind, dass sie den Sinn des ursprünglichen Antrags deutlich verändern.
  • Nachträge können trotz bestehender Veränderungssperren genehmigt werden.
  • Änderungsanträge sind dagegen gemeindlichen Veränderungssperren unterworfen.
  • Ob sich der Kreis Segeberg der Auffassung, dass hier ein Änderungsantrag vorliegt, anschließt, ist nicht bekannt, tatsächlich aber hat der Kreis Segeberg bisher über den Nachtragsantrag nicht entschieden. 
  • Sollte die Veränderungssperre allerdings vollständig aufgehoben werden, könnte der Kreis Segeberg den als Nachtrag bezeichneten Bauantrag rechtssicher in einen Änderungsantrag umwidmen und zugunsten Hillwoods entscheiden.
  • Aus diesem Grund ist es so wichtig, die Veränderungssperre wenigstens in Bezug auf den Bereich des Hillwood-Geländes beizubehalten.
  • Dann könnte mit einer Teilaufhebung der Veränderungssperre der Bereich des Hillwood-Geländes vor Weiterbau geschützt bleiben und gleichzeitig der Rest des Gewerbegebietes weiterentwickelt werden.

Veränderungssperre als letzter Schutzschild für Bürgerinnen und Bürger

Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann: „Die Baugenehmigung könnte man mit einem Pferd vergleichen und der Nachtrag sitzt wie ein Reiter auf diesem Pferd. Das OVG hat mit seiner Entscheidung das Pferd im Gatter eingeschlossen. Die Änderungsgenehmigung hingegen ist wie ein freies Wildpferd, das durch die Veränderungssperre zurückgehalten wird. Fällt die Sperre, besteht die Gefahr, dass das Wildpferd ungehindert davongaloppieren kann. Es ist dann nicht auszuschließen, dass das Massenlogistikzentrum, das den einzigen Zweck hat, Schwerlasttransporte auf die Straßen zu bringen, in Rekordzeit realisiert werden kann. Die bereits heute maximal ausgelastete bis stark überbelastete Infrastruktur in Ellerau und Quickborn bis hin zur Autobahnanschlussstelle würde kollabieren.“


Das Hillwood-Gelände nach dem gerichtlich verhängten Baustopp
Das Hillwood-Gelände nach dem gerichtlich verhängten Baustopp
Bürgermeister Thomas Beckmann mit Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer
Bürgermeister Thomas Beckmann mit Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer

Sollte Hillwood sein Massenlogistikzentrum in Betrieb nehmen, ist mit mindestens 780 zusätzlichen Lkw-Fahrten pro Tag zu rechnen. Diese würden – gutachterlich festgestellt – über bereits heute stark ausgelastete Straßen in Ellerau und Quickborn-Heide bis hin zur Autobahnanschlussstelle führen. Die Autobahnanschlussstelle wurde von Gutachtern im Jahr 2024 mit der schlechtesten Note F für eine starke Überbelastung versehen. Es drohen:

  • Massive Verkehrsprobleme,
  • Lange Staus,
  • Zusätzliche Lärm- und Feinstaub-Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner,
  • Enorme Sicherheitsrisiken vor allem für Schulkinder.

Sollte Hillwood aufgrund der Aufhebung der Veränderungssperre weiterbauen können, müsste die Stadt Quickborn erneut gerichtlichen Rechtsschutz ersuchen. Bis zu einer Entscheidung würde aber sehr viel Zeit vergehen. In dieser Zeit könnte Hillwood ungehindert weiterbauen und würde Fakten schaffen, die nur schwer rückgängig zu machen sind.

Bürgermeister Beckmann: „Durch eine Aufhebung der Sperre würde die Ellerauer Gemeindevertretung das Schicksal der ganzen Region aus den eigenen Händen geben und der Baubehörde des Kreises Segeberg und der Firma Hillwood überlassen. Dabei sind wir alle betroffen – Ellerauer, Quickborner, Norderstedter und alle, die die Autobahnauffahrten nutzen.“

Aus Sicht der Stadt Quickborn sollte die Veränderungssperre unbedingt aufrechterhalten werden, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Entwicklung des Gewerbegebietes sicherzustellen. Quickborn steht weiterhin für eine enge Zusammenarbeit mit Ellerau bereit, um Lösungen zu finden, die sowohl die wirtschaftliche Interessen Elleraus als auch die berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Region berücksichtigen.

Quickborn, 26.03.2025


Grafische Darstellung des Sachverhalts

Grafische Darstellung des Sachverhalts um eine mögliche Aufhebung der Veränderungssperre


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