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Nach internen Beratungen hat sich die Quickborner Politik mehrheitlich darauf verständigt, das Thema Windenergie bis auf Weiteres nicht vorranging zu behandeln. Einig sind sich die in der Quickborner Ratsversammlung vertretenden Fraktionen auch in dem Bestreben, die Ansiedlung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet nur dann voranzutreiben, wenn im Ergebnis des Prozesses ein klar benennbarer Mehrwert für die Quickborner Bürgerinnen und Bürger erkennbar ist.
Das Errichten von Windkraftanlagen lediglich für den überregionalen Vertrieb von Strom liegt nach Einschätzung der Politik und der Stadtverwaltung nicht im Interesse der Quickborner Bevölkerung und würde keine politische Mehrheit finden. Welche Arten der lokalen Wertschöpfung möglich oder vorstellbar sind, könnte zu gegebener Zeit öffentlich unter Einbeziehung der Quickborner Bürgerinnen und Bürger diskutiert werden.
Bevor das Thema Windenergie in Quickborn behandelt wird, bleibt allerdings abzuwarten, ob die Landesplanung Schleswig-Holsteins aus einer Potenzialfläche für die Errichtung von Windkraftanlagen im Ortsteil Renzel ein sogenanntes Vorranggebiet macht. Auf diese Entscheidung hat die Stadt Quickborn keinen Einfluss. Ohne den Status des Vorranggebiets wäre die Errichtung von Windkraftanlagen jedoch nur mit erhöhtem finanziellen und verwaltungsseitigen Aufwand möglich und für die Stadt Quickborn weitestgehend uninteressant. Sobald die Landesplanung eine Entscheidung über die Quickborner Potenzialfläche gefällt hat, wird die Öffentlichkeit hierüber im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und auf www.quickborn.de informiert.
Hintergrundinformationen:
Windkraftanlagen sind im Rahmen der Energiewende zentrale Bausteine einer nachhaltigen Energieversorgung – auch der Quickborner Bevölkerung. Eine geordnete räumliche Entwicklung der Windenergienutzung ist in diesem Zusammenhang ein zentrales Anliegen der zuständigen Ministerien des Landes Schleswig-Holstein. Den Vorgaben des Bundes entsprechend verfolgt das Land gegenwärtig das Ziel, den Flächenanteil für die Nutzung von Windenergie im Zuge der Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema „Windenergie an Land“ von zwei auf rund drei Prozent der Landesfläche durch die Festlegung von Vorranggebieten auszuweiten.
Diese Vorranggebiete sind noch nicht final ausgewiesen und werden durch das Land anhand der Grundsätze der Raumordnung und unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben aus allen Potenzialflächen ausgewählt. Die Entwürfe sollen im ersten Quartal 2025 vorliegen. Die Stadt Quickborn verfügt lediglich über eine verhältnismäßig kleine Potenzialfläche im Bereich der Pinnauniederung südlich des Ortsteils Renzel.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie informieren.
Quickborn, 17.01.2025
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