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Überdimensionierte Hillwood-Ansiedlung in Ellerau: Vorbereitung auf die Zeit nach Aufhebung der Baugenehmigung


Auf dem ehemaligen Devalit-Gelände am AKN-Bahnhof Tanneneck im Industriegebiet der Gemeinde Ellerau soll bis Ende 2025 ein zehn Hektar großes Logistikzentrum der Firma Hillwood entstehen, es drohen bis zu 1.600 LKW-Fahrten pro Tag – oder sogar mehr.

Am 20. Dezember 2023 hat sich der schleswig-holsteinische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Claus Ruhe Madsen auf Einladung der Landtagsabgeordneten Annabell Krämer vor Ort ein Bild von der schwierigen Verkehrssituation gemacht.

Der Minister zeigte sich angesichts der bereits heute „maximal ausgelasteten Zufahrtsstraßen“ sowie diverser Gefährdungsschwerpunkte vor allem für Schülerinnen und Schüler besorgt über die Pläne für das Industriegebiet und lobte das Quickborner Engagement. Madsen: „Angenommen, es gelingt, eine Aufhebung der Baugenehmigung zu erreichen. Wie könnte dann eine gemeinsame Lösung von Ellerau und Quickborn zur gemeinsamen Erschließung des Hillwood-Geländes aussehen?“

Dieser Frage hat sich Dr. Alp Kor, Jurist und Fachdienstleiter Recht der Stadt Quickborn, angenommen: „Sollte die Gemeinde Ellerau zu der Erkenntnis kommen, dass die Baugenehmigung verhindert werden muss, kann der Weg freigemacht werden für eine umwelt- und menschenverträgliche Ansiedlung von Handel, Gewerbe, Industrie, Innovation, Forschung und für andere Ideen der Wirtschaftsförderung.“

Zielführend sind dabei zwei Schritte:

  1. Ellerau schließt sich der Quickborner Fachaufsichtsbeschwerde an, ersucht ebenfalls um Eilrechtsschutz und klagt gegen die Baugenehmigung.
  2. Ellerau steigt unverzüglich in die Planung für die Aufstellung neuer Bebauungspläne ein und setzt Veränderungssperren.

Sinnvolle Vorgehensweisen für eine umwelt- und menschenverträgliche Gewerbeansiedlung auf dem Hillwood-Gelände

Eine für die heutigen Gegebenheiten geeignete Nutzung des ehemaligen Devalit-Geländes bedarf einer Überplanung durch einen neuen Bebauungsplan, der die aktuell gültigen, veralteten Pläne aus 1965 und 1983 ablöst und einen passenden Mantel für die Nutzung des Gebietes darstellt.

„Zielführend ist, dass Ellerau bereits jetzt in die Planungen für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans einsteigt“, erklärt Dr. Kor. „Zwar haben Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre auf ein bereits genehmigtes Vorhaben keinen Einfluss. Es ist aber möglich und nicht unwahrscheinlich, auch kurzfristig, dass die erteilte Baugenehmigung entweder nach Prüfung der Fachaufsichtsbehörde aufgehoben oder im gerichtlichen Verfahren kassiert wird.“

„Tritt dieser Fall ein, und davon gehen wir aus“, ergänzt Bürgermeister Thomas Beckmann, „sollte Ellerau vorbereitet sein. Wenn die Gemeinde Ellerau nach Aufhebung der Baugenehmigung die ihr zustehende Gestaltungshoheit für eine gleichermaßen verträgliche wie gewinnbringende Nutzung des Areals wahrnehmen will, muss schnell gehandelt werden. Das Zeitfenster für mögliche Änderungen ist kurz, da die Firma Hillwood jederzeit einen neuen Bauantrag einreichen könnte.“

Um Genehmigungsentscheidungen steuern zu können, muss die Planung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Veränderungssperre bereits einen Stand erreicht haben, der ein Mindestmaß des Inhalts der beabsichtigten Planung erkennen lässt. Ausreichend kann schon die Art der baulichen Nutzung sein. Das Planungserfordernis könnte sich aus der Notwendigkeit ergeben, die verkehrliche Erschließung – unter anderem in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Verkehr und der Stadt Quickborn – neu zu regeln. Die möglichen Dimensionen der Bauvorhaben müssen dabei den verkehrlichen Erschließungsmöglichkeiten angepasst werden. Diese Zielrichtung sollte bereits in den Aufstellungsbeschlüssen deutlich werden.

„Es ist wichtig, am Tag der Aufhebung der Baugenehmigung bereits einen Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über eine Veränderungssperre gefasst zu haben“, führt Dr. Kor aus. „Dann ist die Umsetzung des bisherigen Hillwood-Vorhabens mangels wirksamer Baugenehmigung zunächst nicht mehr möglich. Im Hinblick auf eine dann von Hillwood neu zu beantragende Genehmigung könnte dem Bauvorhaben der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre entgegengehalten werden.“

Da jederzeit mit einer Aufhebung der Baugenehmigung gerechnet werden muss, ist eine Beratung und Beschlussfassung über einen B-Plan-Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre im Rahmen der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) der Gemeinde Ellerau am 17. Januar 2024 sinnvoll. Hierzu ist außerdem erforderlich, die Beschlüsse zu diesen Punkten in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung zeitnah nach der BPU-Sitzung Ende Januar bzw. Anfang Februar 2024 zu fassen. Alle Verfahren, die erst später zu gestaltungswahrenden Beschlüssen führen, bergen das Risiko des „Zuspätkommens“.

Bürgermeister Beckmann: „Die Stadtverwaltung Quickborn unterstützt die Gemeinde Ellerau gerne bei diesem Weg – heraus aus dem Hillwood-Projekt hinein in einen zeitgemäßen B-Plan als tragfähige Grundlage für eine einvernehmliche, angemessene verkehrliche Erschließung, Bebauung und gewerbliche Nutzung.“

Quickborn, 29.12.2023



Bürgerinfo Nr. 334 Hillwood-Ansiedlung in Ellerau_ Vorbereitung auf die Zeit nach Aufhebung der Baugenehmigung

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