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Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Quickborn


Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Quickborn (Hebesatzsatzung)

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), § 25 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (BGBl. 73 I, S. 965) sowie § 16 Gewerbesteuergesetz vom 15.10.2002 (BGBL. I 4167), jeweils in ihrer zuletzt gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung Quickborn vom 25.11.2024 die beigefügte Satzung für die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer der Stadt Quickborn (Hebesatzsatzung) erlassen.

Quickborn, 18.12.2024



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