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Informationen zur Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025


Die Quickborner Ratsversammlung hat am 24.06.2024 beschlossen, dass die Grundsteuerreform auch in Quickborn aufkommensneutral umgesetzt werden soll. 

Hierüber, sowie über die geänderten Vorgaben und das Festsetzungsverfahren sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Quickborn vor Versand der Grundsteuerbescheide Kenntnis erhalten. Link zum Beschluss: Festsetzung des aufkommensneutralen Hebesatzes.

Aufkommenneutralität einfach erklärt, Quelle: Stadt Quickborn

Warum gibt es eine Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025?
Was ist das Bundesmodell?
Wie ermittelt sich die Grundsteuer auf Basis des Bundesmodells?
Wie verteilen sich die Zuständigkeiten in Bezug auf die Festsetzung der Grundsteuer?
Wann werden die neuen Grundsteuerbescheide versendet?
Welche Behörde ist für Fragen sowie Einsprüche / Widersprüche zuständig?
Das Finanzamt hat über meinen Einspruch / Antrag auf Aussetzung der Vollziehung noch nicht entschieden, nun ist mir mein Grundsteuerbescheid zugegangen – was soll ich tun?
Mein neuer Grundsteuerwert-/-messbescheid ist fehlerhaft und ich habe bislang keinen Einspruch eingelegt. Was nun?
Ich habe einen Grundsteuerbescheid für ein Grundstück erhalten, von dem ich nicht mehr Eigentümerin/Eigentümer bin. Was nun?
Was bedeutet Reform-Aufkommensneutralität im Zuge der Grundsteuerreform?
Wie ermittelt sich die Reform-Aufkommensneutralität?

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