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Friedrichsgaber Straße: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50


In der Friedrichsgaber Straße (Kreisstraße 24) im Bereich zwischen der Kreuzung Ulzburger Landstraße und auf Höhe des Feldwegs gilt ab sofort eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Die entsprechende Beschilderung ist bereits am 16. April 2025 aufgestellt worden.

Grund für die Reduzierung ist der bauliche Zustand der Straße. Um eine weitere Schädigung der Fahrbahn zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wurde zudem ein Überholverbot angeordnet.

Die Maßnahme wurde vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) veranlasst. Die Kreisstraße 24 befindet sich in der Zuständigkeit des Kreises Pinneberg als Straßenbaulastträger. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.

Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die geänderte Beschilderung zu beachten.

Quickborn, 17.04.2025


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