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Bekanntmachung über den Erlass einer vorläufigen Anordnung im Rahmen des Planänderungsverfahrens nach §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für das Vorhaben der AKN Eisenbahn AG „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/ S5 (ehemalige Bezeichnung A1/ S21) zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen“ inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung – Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) –;
1. Planänderung vor Fertigstellung für den Abschnitt zwischen der Landesgrenze des Landes Schleswig-Holstein zur Freien und Hansestadt Hamburg bis auf das Gebiet der Gemeinde Ellerau; (Strecken-Kilometer 11,126 bis Strecken-Kilometer 22,390) auf den Gebieten der Gemeinden Bönningstedt, Hasloh und Quickborn im Kreis Pinneberg sowie der Gemeinde Ellerau im Kreis Segeberg
Hier: Bekanntmachung über den Erlass einer vorläufigen Anordnung im Rahmen des Planänderungsverfahrens nach §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.
Quickborn, 14.02.2025
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