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Bekanntmachung des Entwurfs der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Quickborn


Veröffentlichung des Entwurfs der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Quickborn nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet östlich der Ulzburger Landstraße und nördlich der Theodor-Storm-Straße

Anlass für die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die bauleitplanerische Vorbereitung eines Nahversorgungszentrums im Ortsteil Quickborn-Heide auf einer heute gewerblichen Brachfläche zur langfristigen Sicherung des Ortsteils mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie zur Attraktivierung der Wohnsituation in Quickborn-Heide.

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums mit einem großflächigen Lebensmittelmarktes (Vollsortimenter) sowie ergänzenden Gewerbe-, Einzelhandels- sowie Dienstleistungsnutzungen am bestehenden solitären Nahversorgungsstandort (Discounter) an der Ulzburger Landstraße zu schaffen. Dadurch sollen auch lokale Betriebe langfristig im Ortsteil Quickborn-Heide gebunden werden.

Dabei ist die Verträglichkeit des Einzelhandelsstandortes mit den umliegenden zentralen Versorgungsbereichen zu beachten.

Der von der Ratsversammlung der Stadt Quickborn in der Sitzung am 31.03.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Quickborn für das Gebiet östlich der Ulzburger Landstraße und nördlich der Theodor-Storm-Straße und die Begründungen kann in der Zeit
vom

28.04.2025 bis zum 02.06.2025

im Internet unter www.quickborn.de (Navigation: Stadtentwicklung > Öffentlichkeitsbeteiligung > 11. Änderung FNP Nahversorgungsstandort Ulzburger Landstraße) eingesehen werden.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https://bob-sh.de/plan/11aend-fnp-quickborn eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Ergänzend liegen der Planungsentwurf, der Entwurf der Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten und diese Bekanntmachung in der Zeit vom 28.04.2025 bis zum 02.06.2025 bei der Stadtverwaltung Quickborn im Foyer des Rathauses, Erdgeschoss, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn während folgender Zeiten

montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.

Quickborn, 17.04.2025



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