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Veröffentlichung des Entwurfs der 2. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Nahversorgung Ulzburger Landstraße“ der Stadt Quickborn nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet östlich der Ulzburger Landstraße und nördlich der Theodor-Storm-Straße
Anlass für die Aufstellung der 2. vorhabenbezogenen Änderung ist die Realisierung eines Nahversorgungszentrums im Ortsteil Quickborn-Heide auf einer heute gewerblichen Brachfläche zur langfristigen Sicherung des Ortsteils mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie zur Attraktivierung der Wohnsituation in Quickborn-Heide.
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums mit einem großflächigen Lebensmittelmarktes (Vollsortimenter) sowie ergänzenden Gewerbe-, Einzelhandels- sowie Dienstleistungsnutzungen am bestehenden solitären Nahversorgungsstandort (Discounter) an der Ulzburger Landstraße zu schaffen. Dadurch sollen auch lokale Betriebe langfristig im Ortsteil Quickborn-Heide gebunden werden.
Ein weiteres Ziel ist die Schaffung eines attraktiven Quartiersplatzes für unterschiedliche Nutzungen und einer hohen Aufenthaltsqualität.
Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Nahversorgungsstandorts werden Maßnahmen für eine Optimierung des Fuß- und Radverkehrs sowie des ruhenden Verkehrs angestrebt.
Durch moderne energieeffiziente Gebäude sowie ein nachhaltiges Energie- und Entwässerungskonzept soll ein Beitrag zur CO2-Einsparung und zum Klimaschutz geleistet werden. Dabei sind in der weiteren Planung die Immissionsbelange sowie die Verträglichkeit des Einzelhandelsstandortes mit den umliegenden zentralen Versorgungsbereichen zu beachten.
Der von der Ratsversammlung der Stadt Quickborn in der Sitzung am 31.03.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 2. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Nahversorgung Ulzburger Landstraße“ der Stadt Quickborn für das Gebiet östlich der Ulzburger Landstraße und nördlich der Theodor-Storm-Straße und die Begründungen kann in der Zeit
vom 28.04.2025 bis zum 02.06.2025
im Internet unter www.quickborn.de (Navigation: Stadtentwicklung > Öffentlichkeitsbeteiligung > B-Plan Nr. 24 Nahversorgung Ulzburger Landstraße) eingesehen werden.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https://bob-sh.de/plan/bp24-quickborn eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Ergänzend liegen der Planungsentwurf, der Entwurf der Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten und diese Bekanntmachung in der Zeit vom 28.04.2025 bis zum 02.06.2025 bei der Stadtverwaltung Quickborn im Foyer des Rathauses, Erdgeschoss, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn während folgender Zeiten
montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.
Quickborn, 17.04.2025
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