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Bekanntmachung: Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Quickborn


Bekanntmachung Überprüfung Lärmaktionsplan

Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Quickborn nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in ihrer Sitzung am 24.02.2020 den "Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Quickborn vom 30.01.2017 gem § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz" beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der beschlossene "Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplans vom 30.01.2017" (Lärmaktionsplanung Stufe 3) und der Lärmaktionsplan (2. Stufe) vom 30.01.2017 stehen im Internet unter

www.quickborn.de (Navigation: Umwelt - Lärmschutz)

bereit. Alle Interessierten können die Unterlagen auch in der Stadtverwaltung Quickborn, Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.


Quickborn, den 25.02.2020

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Ziesemer


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