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Die Stadt Quickborn hat sich das Ziel gesetzt, durch entsprechende Personalplanung und -politik zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf beizutragen. Deshalb ist Frauenförderung eine gemeinsame Aufgabe, für die alle Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Bereiche der Stadtverwaltung mitverantwortlich sind.
Der Frauenförderplan wurde gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat erstellt und ist die Fortschreibung des Frauenförderplanes der vorangegangenen Jahre. Gesetzlich vorgeschrieben sind eine Bestandsaufnahme und eine Analyse der Beschäftigungsstruktur. Es wird festgelegt, in welcher Zeit mit welchen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen die Gleichstellungsverpflichtung in der Dienststelle gefördert werden soll. Im Ergebnis wird es besonders darauf ankommen, bei der Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes den Frauenförderplan als ein Instrument zu betrachten, der in der weiteren Entwicklung der Verwaltungsstrukturreform zur Chancengleichheit und zu einer familienfreundlichen Struktur beiträgt.
Der Frauenförderplan gilt für alle Beschäftigten der Stadt Quickborn. Beschäftigte im Sinne des Frauenförderplanes sind: Beamtinnen und Beamte, Beschäftigte sowie die in der Berufsausbildung befindlichen Beschäftigten.
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