Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Zur Eindämmung des Coronavirus wurde mit der neuen Landesverordnung, die seit Anfang November gilt, das öffentliche Leben wieder stark eingeschränkt. U.a. bleiben Sport- und Freizeiteinrichtungen geschlossen und für die Gastronomen ist nur der Außerhaus-Verkauf erlaubt.
Aber auch die Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleister bieten den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin unter Einhaltung der hygienischen und organisatorischen Maßnahmen ihre Waren und Dienstleistungen an.
Die unterschiedlichsten Geschäfte machen mit ihrem abwechslungsreichen Angebot unsere Städte lebenswert und gerade in dieser schwierigen Zeit ist es wichtiger denn ja, lokale Angebote zu nutzen.
Wir als Kundinnen und Kunden können dazu beitragen, die Vielfalt der lokalen Geschäfte in Quickborn am Leben zu erhalten.
Nutzen Sie die kurzen Wege und unterstützen und stärken Sie die lokalen Gewerbetreibenden.
Um den Unternehmen, Selbstständigen und Gewerbetreibenden eine Hilfestellung in dieser außergewöhnlichen Situation zu geben, haben die Bundes- und Landesregierung umfassende Hilfemaßnahmen beschlossen und auf den Weg gebracht.
Für einen ersten Überblick über mögliche Unterstützungen zu erhalten, haben die Wirtschaftsförderer des Kreises Pinneberg einen Leitfaden mit Links und Ansprechpartnern zusammengestellt, der laufend aktualisiert wird. Informationen z. B. zu den Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zu Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen finden Sie bei der WEP:
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau Maren Rusch, Wirtschaftsförderin der Stadt Quickborn, Telefon 04106 / 611-112, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@quickborn.de
Webseiten-ID: 15000