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Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der derzeit geltenden Fassung und des Beschlusses der Gemeinde Hasloh vom 22.04.2024 werden hiermit die folgenden Flurstücke des Dörpsringes und des Alwin-Brandt-Stieges für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Flurstücke 664, 694, 8/23, 13/30 und 13/15 aus Flur 8
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hasloh, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Fachdienst 1.3 – Recht, zu erklären.
Hasloh, den 24.05.2024
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
Gez. Kay Löhr
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