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Widmung der Straßen Dörpsring und Alwin-Brandt-Stieg als Gemeindestraße gemäß § 6 Abs. 1 StrWG Schleswig-Holstein


Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der derzeit geltenden Fassung und des Beschlusses der Gemeinde Hasloh vom 22.04.2024 werden hiermit die folgenden Flurstücke des Dörpsringes und des Alwin-Brandt-Stieges für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Flurstücke 664, 694, 8/23, 13/30 und 13/15 aus Flur 8

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hasloh, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Fachdienst 1.3 – Recht, zu erklären.

 

Hasloh, den 24.05.2024

 

Gemeinde Hasloh

Der Bürgermeister

 

Gez. Kay Löhr



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